Die Forschungszulage – einfach erklärt.
Eine steuerliche Förderung des Bundes für Unternehmen, die in Forschung und Entwicklung investieren. Branchenunabhängig, unbürokratisch, kombinierbar mit weiteren Programmen.
Was ist die Forschungszulage?
Die Forschungszulage nach dem Forschungszulagengesetz (FZulG) ist das zentrale steuerliche Förderinstrument des Bundes für Unternehmen jeder Größe. Sie wurde 2020 eingeführt und 2024 mit dem Wachstumschancengesetz deutlich ausgebaut. Anspruchsberechtigt sind alle in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen – vom Start-up über den Mittelstand bis zum Konzern.
Was wird gefördert?
Förderfähig sind technologische und wissenschaftliche Vorhaben, die neue Produkte, Verfahren oder Prozesse entwickeln oder bestehende signifikant verbessern. Typische Anwendungsbereiche reichen von Softwareentwicklung und KI über Maschinenbau bis Biotechnologie oder Industrie 4.0.
Welche Kosten sind ansetzbar?
- Personalkosten für eigenes F&E-Personal (inkl. Sozialabgaben)
- Eigenleistungen von Einzelunternehmern und Mitunternehmern
- Auftragsforschung bei Dritten (70 % der Auftragssumme)
- Abschreibungen auf F&E-relevante Wirtschaftsgüter
- Gemeinkosten und Investitionen im Rahmen der Vorgaben
Förderung pro Jahr
Maximal förderfähige Bemessungsgrundlage von 10 Mio. € × 42 % Förderquote.
der F&E-Kosten
Für KMU. Großunternehmen erhalten 25 %, Auftragsforschung 17,5 %.
rückwirkend
Auch Projekte aus den letzten vier Wirtschaftsjahren sind antragsfähig.
So läuft die Beantragung ab
Die Forschungszulage wird in einem zweistufigen Verfahren beantragt – wir übernehmen für Sie beide Stufen.
1. Antrag bei der BSFZ
Die Bescheinigungsstelle Forschungszulage prüft, ob Ihre Vorhaben dem Begriff der Forschung und Entwicklung im Sinne des FZulG entsprechen. Wir analysieren Ihre Aktivitäten, identifizieren förderfähige Projekte und formulieren den fachlichen Antrag.
2. Antrag beim Finanzamt
Mit positivem Bescheid der BSFZ erfolgt die Festsetzung beim Finanzamt. Wir erfassen alle förderfähigen Kosten, erstellen die Nachweise und reichen den Antrag über ELSTER ein – damit Sie den maximal möglichen Betrag erhalten.
3. Auszahlung
Die Förderung wird mit der Körperschaft- oder Einkommensteuer verrechnet oder bei fehlender Steuerschuld direkt ausgezahlt. Ab 2025 ist zusätzlich die Verrechnung mit laufenden Vorauszahlungen möglich.
Sind Ihre Projekte förderfähig?
30 Minuten genügen, um Ihr Potenzial einzuschätzen.
